Ärztliche Zuweisung

Physiotherapie erfordert ab der ersten Therapiestunde eine ärztliche Verordnung.

Basierend auf einem indirekten Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK) und den Kleinen Kassen müssen die Verordnungen zur chefärztlichen Bewilligung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten für die Behandlungen von den jeweiligen Krankenkassen tarifmäßig refundiert. Cranio Sacrale Osteopathie erfordert bei einem Beschwerdebild ebenso eine ärztliche Zuweisung, wird von den Krankenkassen allerdings nicht bewilligt bzw. refundiert.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne beratend zur Verfügung.

 

Funktionsstemme

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