Ärztliche Zuweisung

Physiotherapie erfordert ab der ersten Therapiestunde eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie (Achtung: NICHT Überweisungsschein!).

Basierend auf einem indirekten Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK) und der BVAEB müssen die Verordnungen zur Zeit nicht chefärztlichen bewilligt werden. Versicherte der SVS bzw. SVB müssen die Verordnung (Achtung: Sie benötigen einen Verordnungsschein, nicht eine Überweisung!) weiterhin chefärztlich bewilligen lassen.

Die Honorarnote für die Behandlungen kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden und wird von den jeweiligen Krankenkassen tarifmäßig refundiert.

Cranio Sacrale Osteopathie erfordert bei einem Beschwerdebild ebenso eine ärztliche Zuweisung, wird von den Krankenkassen allerdings nicht bewilligt bzw. refundiert.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne beratend zur Verfügung.

 

Funktionsstemme

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